BSH
31. Oktober 2014
Chur



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Mitteilung
20141031 MM Budget Kanton GR 2015

Budget Kanton GR 2015

Kostenentwicklung in den Bereichen Gesundheit und Soziales von Gesetzgebung abhängig

Der Bündner Spital- und Heimverband (BSH) ist erfreut über die klaren Aussagen von Regierungsrätin Barbara Janom Steiner im Interview mit dem Bündner Tagblatt vom 25. Oktober 2014 zum Budget des Kantons für 2015.

Die Betriebe des Bündner Gesundheits- und Sozialwesens arbeiten effizient und kostenbewusst. Sie erfüllen ihre Leistungsaufträge, die primär die flächendeckende Versorgung des Kantons Graubünden sicherstellen und von der Politik vorgegeben werden. Die Erfüllung dieser Aufträge muss nicht nur unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Kriterien erfolgen. In den Regionen ist ein Vorhalten von Versorgungsleistungen nicht mit denselben wirtschaftlichen Ergebnissen möglich, wie dies im Schweizer Mittelland in den grossen Agglomerationen möglich ist. Die Auslastung über das gesamte Jahr hinweg ist sehr schwankend und eine optimale Betriebsführung schwierig.

Regierungsrätin Barbara Janom Steiner hält in ihrem Interview fest, dass der Kanton die meisten Bei- träge an die Bereiche Gesundheit und Soziales nicht steuern kann, weil diese auf Bundesebene im Gesetz verankert sind und nur der nationale Gesetzgeber auf die ungebrochene Dynamik einwirken kann.

Die von der Regierung dargestellte Beitragsentwicklung bedarf einer ergänzenden Erklärung.

Die dargestellte sprunghafte Entwicklung bei den Beiträgen an die Spitäler und Kliniken in den Jahren 2011 und 2012 sind das Ergebnis einer Neustrukturierung der Finanzierung. Die Investi- tionsbeiträge waren ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Investitionsrechnung, sondern in der Laufenden Rechnung enthalten. Mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung in der ganzen Schweiz wurde unter anderem der Kostenteiler für die stationären Spitalkosten zwi- schen Kantonen und Krankenversicherer neu festgelegt und die privaten Kliniken erhielten neu ebenfalls Beiträge. Eine weitere wichtige Änderung betraf die Vergütung der Gemeinwirt- schaftlichen Leistungen. Der Kanton hat seine Beiträge aufgrund der gesetzlichen Vorgaben stark erhöhen müssen. Diese gesetzlich verankerten Vorgaben belasten die Finanzen des Kan- tons Graubünden auch in Zukunft. Für die anderen Betriebe im Gesundheits- und Sozialwesen ist die Situation ähnlich.

Alle Mitgliederbetriebe des BSH und deren Mitarbeitende arbeiten sehr engagiert, stehen jedoch stark unter Druck. Die Leistungsaufträge des Gesetzgebers werden von den Betrieben flächendeckend für die Bewohner und Gäste im Kanton Graubünden erfüllt. Die Leistungen und Kosten stehen im Schweiz weiten Vergleich sehr gut da, was sich auch bei den Krankenkassenprämien im Kanton Graubünden zeigt.

 

Weitere Informationen erteilt:
Franco Hübner, Geschäftsführer BSH Telefon 081 254 75 20, Natel 079 354 99 00

Chur, 31. Oktober 2014