BSH
27. Januar 2015
Chur



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Mitteilung
20150127 MM VL Teilrevision KPG_

VL Teilrevision KPG

Bündner Spital- und Heimverband gegen Revision Krankenpflegegesetz

In seiner Vernehmlassung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes äussert sich der Bünd- ner Spital- und Heimverband BSH kritisch zu den vorgeschlagenen Änderungen für eine Neu- konzeption der finanziellen Unterstützung von betagten und pflegebedürftigen Personen durch den Kanton. Die Teilrevision mit dem Hauptziel der Förderung des betreuten Wohnens beinhal- tet wesentliche Änderung der gesetzlichen Regelungen für die Alters- und Pflegeheime.

Der Kanton Graubünden verfügt über ausgezeichnete bestehende Angebote im Altersbereich. Die Alters- und Pflegeheime und die Spitexdienste decken die Grundbedürfnisse der Bevölkerung sehr gut ab. Sie unterstehen umfangreichen Vorgaben und Kontrollen für ihre Betriebsbewilligungen. Der BSH wehrt sich gegen weitere Vorgaben, die neue Unklarheiten schaffen und lehnt die vorgesehene Teilrevision ab.

Es besteht kein Handlungsbedarf für neue Auflagen zur Förderung der Entwicklung von alternativen Wohnformen. Alternative Wohnformen werden heute meist auf privater Basis realisiert. Diese privaten Initiativen leben von ihrer bedürfnisgerechten, innovativen Ausrichtung und dürfen nicht mit neuen Auflagen eingeschränkt werden. Damit können keine Kosten eingespart werden.

Eine finanzielle Unterstützung durch Ergänzungsleistungen (EL) für alternative Wohnformen müssen in der EL-Gesetzgebung geregelt werden.

Die Investitionsbeiträge an die Alters- und Pflegeheime müssen weiterhin garantiert werden, da eine laufende Optimierung dieser bestehenden Angebote effizienter und kostengünstiger ist, als weitere Angebote zu subventionieren und die Auslastung der bestehenden und damit deren Wirtschaftlichkeit zu schwächen.

 

Weitere Informationen erteilt:
Franco Hübner, Geschäftsführer BSH
Telefon 081 254 75 20, Natel 079 354 99 00

Chur, 27. Januar 2015