BSH
12. September 2013
Chur



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Mitteilung
20130912 MM Baserate 2012 Entscheid Regierung

Baserate 2012 Entscheid Regierung

Bündner Spital- und Heimverband BSH begrüsst grundsätzlich Baserate-Entscheid der Regierung für die Spitäler

Der Bündner Spital- und Heimverband BSH nimmt nach einer ersten Analyse zum gestern bekannt gegebenen Entscheid der Bündner Regierung zur Festsetzung der Baserate (Basiswert) 2012 im Rahmen der Fallpauschalen für den Stationären Grundversicherungsbereich für die Bündner Spitäler Stellung:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass durch den Entscheid der Bündner Regierung die liberalen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen im Kanton Graubünden für die Spitäler bekräftigt werden. Das seit 2012 zur Anwendung kommende sogenannte Fallpauschalensystem funktioniert nach dem Grundsatz, dass für eine gleiche Leistung die gleiche Entschädigung erfolgt. Dies bedingt, dass der gleiche Basispreis der Berechnung der Fallpauschalen der einzelnen Spitäler zu Grunde gelegt wird. Diesem Grundsatz wurde im aktuellen Regierungsentscheid nachgelebt.

Mit Befriedigung nimmt der BSH zur Kenntnis, dass die Bündner Regierung den aus alter KVG Gesetzgebung stammenden Artikel 59c KVV, wonach kein Tarif hÇher sein dürfe als die effektiv ausgewiesenen Kosten, in ihrem Entscheid nicht angewendet hat. Dieser Artikel ist gemäss Regierungsentscheid mit der neuen Spitalfinanzierung mit Fallpauschalen nicht vereinbar, würden dadurch doch diejenigen Spitäler mit tieferen Fallkosten benachteiligt Ebenfalls positiv betrachtet der BSH die Tatsache, dass sich die Bündner Regierung in Würdigung der umfangreichen Argumente gegen die fragwürdigen Empfehlungen des Preisüberwachers gestellt hat.

Der Regierungsentscheid, für alle Spitäler die gleiche Baserate festzulegen, entspricht dem neuen System der Fallpauschalen. Der Zuschlag für das Kantonsspital Graubünden für hochspezialisierte Fälle wird begrüsst. Die Tarifstruktur Swiss DRG bildete die Leistungen der Spitäler bei deren Einführung im Jahr 2012 noch ungenügend ab. Somit ist aus Sicht des BSH eine für alle Versorgungstufen gleiche Baserate erst nach einigen Jahren der Optimierung richtig. Der BSH bedauert hingegen, dass die Regierung keine leistungsgerechte Entschädigung der Bildung im nichtuniversitären Bereich in die Tarif-Festlegung eingearbeitet hat. Im Weiteren istfestzuhalten, dass mit dem eingerechneten Investitionszuschlag von 10% die Investitionskosten nicht gedeckt werden können. Diese beiden Faktoren werden mittelfristig zu einem grossen Problem für die Spitäler führen.

Durch die Festlegung der Baserate (Basiswert der Fallpauschale) der Bündner Spitäler dürfte der Kostenanstieg moderater sein als das Kostenmonitoring des BAG (2011-2012 unter 2 %) bisher berechnet hat. Das ist durchaus als positiv zu werten, denn schon jetzt ist die Kostenentwicklung im Kanton Graubünden bescheiden.

 

Silvio Zuccolini, Scharans
Medienbeauftragter BSH
Weitere Auskünfte:
Franco Hübner, Geschäftsführer BSH, 079 354 99 00