20. Juni 2016



Downloads
Mitteilung
MM Spital und Pflegefinanzierung

Stossrichtung und Grundsatzentscheide sind begrüssenswert

Der Bündner Spital- und Heimverband (BSH) trägt die Entscheide des Grossen Rats, dass das bewährte System der Spital- und Pflegefinanzierung beibehalten wird. Trotzdem gibt es Optimierungs- und Überarbeitungspotenzial, welches im Rahmen der Teilrevision angegangen werden muss.

Der BSH begrüsst, dass die Grundregelung der Aufteilung der Finanzierung von Kanton und Gemeinde unbestritten ist. Zu fördern ist, dass vor allem die Pflegefinanzierung einer Optimierung/Überarbeitung im Rahmen der Teilrevision unterzogen werden soll.

Bandbreite der Maximaltarife für die Pflegeheime
Der BSH hätte sich eine flexiblere Tarifierung gewünscht, damit sich die Betriebe sinnvoll in einer überschaubaren Bandbreite der Maximaltarife hätten bewegen können. Für den BSH steht ausser Diskussion, dass in der Teilrevision die Festlegung der Maximaltarife überarbeitet werden muss. Im heutigen System erhalten ungefähr 60% der Heime keine kostendeckenden Tarife, was nicht sein kann.

Leistungsvereinbarungen für Pflegeheime
Der Grosse Rat hat explizit abgelehnt, eine Verankerung der Defizitübernahme durch die Gemeinden im Gesetz durchzusetzen. Laut BSH muss das Ziel aber sein, dass sämtliche Gemeinden im Kanton in eine Planungsregion eingebunden sind. Die Gemeinden sollten idealerweise mit ihren Heimen Leistungsvereinbarungen treffen. So können die Gemeinden dezidiert entscheiden, welche strukturellen Defizite sie im Rahmen dieser Vereinbarungen übernehmen.